Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) ist jeder Jagdbezirksinhaber verpflichtet, eine Streckenliste über erbeutetes Wild zu führen.
Dies kann in Schriftform auf dem landeinheitlichen Formblatt (Anlage 7) oder in elektronischer Form erfolgen.
Die Abgabefristen der Quartalsmeldungen bleiben auch im Online-Programm bestehen.
Bei Interesse können Sie sich als Online-Erfasser registrieren lassen unter
https://was.thueringen.de/was .
Eine ausführliche Anleitung zur erfolgreichen Registrierung finden Sie hier .