Am 28. März 2024 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Bachen (ThürASBVO) im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen bekanntgegeben.
Damit wird die seit 2018 bestehende Schonzeitaufhebung für Bachen in Thüringen über den 31. März 2024 hinaus bis zum 31. März 2027 verlängert.
Das Bejagen von führenden Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren bis zu deren Selbstständigwerden notwendig sind, ist weiterhin verboten
(siehe § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz).
Zunächst bis zum 31.03.2027 gilt für Thüringen:
Für Schwarzwild besteht in Thüringen keine Schonzeit. Es kann unter Beachtung jagdrechtlicher Vorgaben ganzjährig bejagt werden.