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Probenahmeerlass Thüringen 2025 – Das Veterinäramt informiert

10. März 2025 | Allgemein

Thüringer Probennahmeerlass (Stand 03.01.2025)

Aviäre Influenza (Wildvogelmonitoring)

  • Je Landkreis sind einzusenden:
    • 3 Tierkörper von verendet aufgefundenen Wildvögeln
    • 3 Rachen- und Kloakentupfer von erlegten Tieren
  • Die Jagdausübungsberechtigten sind gemäß § 54 Geflügelpestverordnung zur Probennahme mit verpflichtet.
  • Je Probe wird eine Aufwandsentschädigung von 5 € gezahlt.
Schwäne, alle  ArtenSchnepfenvögelHaubentaucher
Enten, alle ArtenTeichhühnerEulen
Gänse, alle ArtenMöwen, alle ArtenStörche
Rallen, alle ArtenRaubvögel (Falken)Krähen

Klassische Schweinepest (KSP) und Afrikanische Schweinepest (ASP)

Blutprobe

  • Probenröhrchen sind über das Veterinäramt zu beziehen.
  • Je Blutprobe wird eine Aufwandsentschädigung von 8 € gezahlt.
  • Ein Untersuchungsauftrag „Wildtieruntersuchungen“ ist der Blutprobe beizufügen.

Tierkörper

  • Gemäß Allgemeinverfügung vom 28.10.2021 sind alle jagdlich aktiven Personen dazu verpflichtet, jedes verendet aufgefundene sowie krank erlegte Wildschein beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen anzuzeigen!
  • Eine Aufwandspauschale für pro Stück kann je nach Aufwand gewährt werden.

Tollwut, Trichinellose, Echinokokkose (Fuchs)

  • Anzahl der einzusendenden Proben: 15 Tierkörper pro Halbjahr
  • Je eingeliefertem Wildkörper wird eine Aufwandsentschädigung von 5 € gezahlt.
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