Allgemeinverfügung zur Amtlichen Tierseuchenbekämpfung (ASP)
Ab dem 15.11.2021 tritt die am 28.10.2021 veröffentlichte Allgemeinverfügung zur amtlichen Tierseuchenbekämpfung in Kraft (siehe Anhang).
Jedes verendet aufgefundene Stück Schwarzwild (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein sind unverzüglich unter
konkreter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen anzuzeigen.