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Probennahmeerlass des Veterinäramtes

6. März 2026 | Allgemein

Der Erlass des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz regelt die Probennahme zur Tierseuchenüberwachung in Tierhaltungen und darüber hinaus auch im Wildtierbestand. Die Probennahmen dienen einerseits dazu, das Auftreten von Tierseuchen möglichst rasch zu erkennen, andererseits auch tierseuchenrelevante Freiheitsstatus für den Landkreis und darüber hinaus zu erhalten (Tollwut, ASP, ESP).

Im Wildtierbestand stehen folgende Erkrankungen im Fokus:

 

Geflügelpest, Aviäre Influenza (AI, HPAI)

Gemäß der Vorgabe des Stichprobenplanes sind im Rahmen des Wildvogelmonitorings verendete oder erlegte Tiere zur Untersuchung auf AI einzusenden. Dies dient dazu, dass Auftreten von Geflügelpest im Wildvogelbestand frühzeitig zu erkennen und darüber notwendige Schutzmaßnahmen für Hausgeflügelbestände abzuleiten. Für die entnommenen Proben wird bis auf weiteres eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 € gezahlt.

 

Schweinepest (ASP und KSP)

Das ASP-Monitoring im Wildtierbestand dient der frühzeitigen Erkennung von möglichen Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest und der Klassischen Schweinepest, um eine rasche Eindämmung, den Schutz der Schweinebestände und die Sicherung der Tierseuchenfreiheit zu gewährleisten. Insbesondere verendet aufgefundene Tiere, und solche, die mit Krankheitserscheinungen erlegt werden und auch verunfallte Tiere haben für die Früherkennung eines Seuchenausbruchs höchste diagnostische Aussagekraft (Indikatortiere). In Abhängigkeit des Aufwands der meldenden Person (nur Meldung bis Verpacken und Transport zum TLV) werden Aufwandsentschädigungen in unterschiedlicher Höhe gezahlt.

Blutproben von erlegten Wildschweinen werden mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 8,00 € seitens des TLV unterstützt.

 

Tollwut, Echinokokkose, Trichinellose,

Für den Erhalt des Status „Tollwut frei“ für Deutschland wird eine passive Überwachung durchgeführt, d.h. es erfolgt eine Untersuchung verendet aufgefundene Tiere.

Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet, alle kranken, verhaltensgestörten oder anderweitig auffällige erlegte Füchse, Marderhunde, Waschbären, Marder und Dachse sowie verendet aufgefundene Tiere, der hier genannten Arten m TLV auf Tollwut untersuchen zu lassen. Für die ersten 15 Tiere, die pro Halbjahr aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen eingesendet werden, wird eine Entschädigung von 5 € pro Tier gezahlt.

Ebenso sind verendete Fledermäuse für die Tollwutdiagnostik einzusenden.

Auf den persönlichen Schutz (ggf. beißfeste Handschuhe und immer Einweghandschuhe etc.) ist beim Umgang mit Tollwut verdächtigen Tieren unbedingt zu achten!!!

 

CWD-Monitoring (Chronic Wasting Disease)

Die CWD gehört zu den transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) – ein Sammelbegriff für übertragbare, degenerative Hirnerkrankungen (vgl. mit BSE beim Rind). Diese Erkrankung ist aus Nordamerika bekannt und hat sich während der vergangen 20 Jahren dort sehr stark ausgebreitet. 2016 sind in Norwegen die ersten Fälle dieser Erkrankung in Europa festgestellt worden. Aktuell gibt es keine Hinweise, dass eine Verbreitung außerhalb von Norwegen stattgefunden hat.

Für das CWD- Monitoring sind in erster Linie Unfall- und Falltiere einzusenden. Die Zieltierart ist vorrangig Rotwild. In Abhängigkeit des Aufwands der meldenden Person (nur Meldung bis Verpacken und Transport zum TLV) werden Aufwandsentschädigungen in unterschiedlicher Höhe gezahlt.

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