Thüringer Probennahmeerlass (Stand 03.01.2025)
Aviäre Influenza (Wildvogelmonitoring)
- Je Landkreis sind einzusenden:
- 3 Tierkörper von verendet aufgefundenen Wildvögeln
- 3 Rachen- und Kloakentupfer von erlegten Tieren
- Die Jagdausübungsberechtigten sind gemäß § 54 Geflügelpestverordnung zur Probennahme mit verpflichtet.
- Je Probe wird eine Aufwandsentschädigung von 5 € gezahlt.
Schwäne, alle Arten | Schnepfenvögel | Haubentaucher |
Enten, alle Arten | Teichhühner | Eulen |
Gänse, alle Arten | Möwen, alle Arten | Störche |
Rallen, alle Arten | Raubvögel (Falken) | Krähen |
Klassische Schweinepest (KSP) und Afrikanische Schweinepest (ASP)
Blutprobe
- Probenröhrchen sind über das Veterinäramt zu beziehen.
- Je Blutprobe wird eine Aufwandsentschädigung von 8 € gezahlt.
- Ein Untersuchungsauftrag „Wildtieruntersuchungen“ ist der Blutprobe beizufügen.
Tierkörper
- Gemäß Allgemeinverfügung vom 28.10.2021 sind alle jagdlich aktiven Personen dazu verpflichtet, jedes verendet aufgefundene sowie krank erlegte Wildschein beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen anzuzeigen!
- Eine Aufwandspauschale für pro Stück kann je nach Aufwand gewährt werden.
Tollwut, Trichinellose, Echinokokkose (Fuchs)
- Anzahl der einzusendenden Proben: 15 Tierkörper pro Halbjahr
- Je eingeliefertem Wildkörper wird eine Aufwandsentschädigung von 5 € gezahlt.