Fristen zur Abgabe
Quartal I vom 01.04 bis 30.06 spätestens 07. Juli
Quartal II vom 01.07 bis 30.09 spätestens 07. Oktober
Quartal III vom 01.10 bis 31.12 spätestens 07. Januar
Quartal IV vom 01.01 bis 31.03 spätestens 07. April
Hier geht’s zur digitalen Streckenerfassung Jagdstatistik 2.0
Zur digitalen Erfassung Ihrer Streckenmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto, welches mit der Jagdstatistik 2.0 verknüpft wird. Die entsprechende Anleitung zur Einrichtung finden Sie hier.
Eine digitale Erfassung der Streckenmeldung entbindet nicht von der fristgerechten Abgabe der Quartalsmeldung oder der Vorlagepflicht des erlegten Wildes gemäß des Abschussplanes oder des Bescheides zur Nichtduldung.
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen Ihrer Streckenmeldung
Wichtige Hinweise zur Vorlageanordnung