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Jagdscheinverlängerung

17. Dez. 2024 | Allgemein

Die untere Jagdbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen informiert:

Jagdscheinverlängerung

 

Jäger, deren Jagdscheine zum 01.04.2025 ihre Gültigkeit verlieren, können ab 01.02.2025 einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde auf Verlängerung stellen. Gleiches gilt bei Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes. Das Formular dazu befindet sich auf der Internetseite des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (https://www.lra-sm.de/).

Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines können über eine Buchung im Online-Termin-Kalender (https://termin.lra-sm.de/select2?md=8) und einer persönlichen Vorsprache in der Unteren Jagdbehörde gestellt werden. Eine Bearbeitung auf dem Postweg mit Zusendung der Unterlagen ist ebenfalls möglich.

 

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Verlängerung bzw. Neuerteilung,
  • Jagdscheinheft,
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
  • zwei Passbilder (nur bei vollem Jagdscheinheft oder Ersterteilung),
  • Kopie Personalausweis (nur bei Ersterteilung).

 

Erst bei Vollständigkeit der o.g. Unterlagen/Nachweise kann der Antrag bei der unteren Jagdbehörde gestellt und bearbeitet werden.

 

Übersicht über die Kosten für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines:

Dreijahresjagdscheins 150,00 EUR
Jahresjagdscheins 78,00 EUR
Tagesjagdscheins 50,40 EUR
Jugendjagdscheins 50,40 EUR
Falkner-Dreijahresjagdscheins 117,00 EUR
Falkner-Jahresjagdscheins 66,00 EUR
Falkner-Tagesjagdscheins 50,40 EUR
Ausländer-Dreijahresjagdscheins 150,00 EUR
Ausländer-Jahresjagdscheins 78,00 EUR
Ausländer-Tagesjagdscheins 50,40 EUR
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