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Informationen zur Jagdscheinverlängerung

24. Jan 2024 | Allgemein

Die untere Jagdbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen informiert:

Jagdscheinverlängerung

Jäger, deren Jagdscheine zum 01.04.2024 ihre Gültigkeit verlieren, können einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde auf Verlängerung stellen. Gleiches gilt bei Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes. Das Formular dazu befindet sich auf der Internetseite des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (https://www.lra-sm.de/).

Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines können über eine Buchung im Online-Termin-Kalender (https://termin.lra-sm.de/select2?md=8) und einer persönlichen Vorsprache in der Unteren Jagdbehörde gestellt werden. Eine Bearbeitung auf dem Postweg mit Zusendung der Unterlagen ist ebenfalls möglich.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Verlängerung bzw. Neuerteilung,
  • Jagdscheinheft,
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung und ggf.
  • zwei Passbilder (nur bei vollem Jagdscheinheft),
  • Kopie Personalausweis (nur bei Ersterteilung).

Erst bei Vollständigkeit der o.g. Unterlagen/Nachweise kann der Antrag bei der unteren Jagdbehörde gestellt und bearbeitet werden.

 

Übersicht über die Kosten für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines:

 

Dreijahresjagdscheins

135,00 EUR

 

 

Jahresjagdscheins

70,00 EUR

 

 

Tagesjagdscheins

45,00 EUR

 

 

Jugendjagdscheins

45,00 EUR

 

 

Falkner-Dreijahresjagdscheins

105,00 EUR

 

 

Falkner-Jahresjagdscheins

60,00 EUR

 

 

Falkner-Tagesjagdscheins

45,00 EUR

 

 

Ausländer-Dreijahresjagdscheins

135,00 EUR

 

 

Ausländer-Jahresjagdscheins

70,00 EUR

 

 

Ausländer-Tagesjagdscheins

45,00 EUR

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