Die untere Jagdbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen informiert:
Jagdscheinverlängerung
Jäger, deren Jagdscheine zum 01.04.2024 ihre Gültigkeit verlieren, können einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde auf Verlängerung stellen. Gleiches gilt bei Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes. Das Formular dazu befindet sich auf der Internetseite des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (https://www.lra-sm.de/).
Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines können über eine Buchung im Online-Termin-Kalender (https://termin.lra-sm.de/select2?md=8) und einer persönlichen Vorsprache in der Unteren Jagdbehörde gestellt werden. Eine Bearbeitung auf dem Postweg mit Zusendung der Unterlagen ist ebenfalls möglich.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Verlängerung bzw. Neuerteilung,
- Jagdscheinheft,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung und ggf.
- zwei Passbilder (nur bei vollem Jagdscheinheft),
- Kopie Personalausweis (nur bei Ersterteilung).
Erst bei Vollständigkeit der o.g. Unterlagen/Nachweise kann der Antrag bei der unteren Jagdbehörde gestellt und bearbeitet werden.
Übersicht über die Kosten für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines:
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Dreijahresjagdscheins |
135,00 EUR |
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Jahresjagdscheins |
70,00 EUR |
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Tagesjagdscheins |
45,00 EUR |
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Jugendjagdscheins |
45,00 EUR |
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Falkner-Dreijahresjagdscheins |
105,00 EUR |
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Falkner-Jahresjagdscheins |
60,00 EUR |
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Falkner-Tagesjagdscheins |
45,00 EUR |
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Ausländer-Dreijahresjagdscheins |
135,00 EUR |
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Ausländer-Jahresjagdscheins |
70,00 EUR |
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Ausländer-Tagesjagdscheins |
45,00 EUR |